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1. 
RIP-Europa.org ermöglicht es dem Antragsteller, im Rahmen des Angebots  über das Internet gegen Entgelt die Registrierung von Verstorbenen in Gedenkseiten durchzuführen.

2.  Die vorliegenden RIP-Europa Eintragungsbedingungen beziehen sich auf den kostenlosen und/ oder kostenpflichtigen Service und deren Nutzung in ihrem jeweils gültigen und aktuellen Zustand. Eintragungen als Gedenkseiten werden auschliesslich nach diesen Eintragungsbedingungen akzeptiert.

3 a.  Gedenkseiten für Verstorbenen sind in geeigneter Weise gekennzeichnet und die Texte stellen ausschließlich die Meinung der Antragsteller dar.

3 b. Auf Gedenkseiten von Verstorbenen können persönliche Daten, Lebenslauf und Bilder bzw. Videos veröffentlicht werden.

3 c. RIP-Europa legt Wert auf pietätvolle Gedenkseiten, und lässt anstößige Texte und/oder  Bilder nicht zu, insbesondere wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder religiöse oder sittliche Gefühle verletzen. Eine redaktionelle Bearbeitung erfolgt nur wenn dies auf dem Antrag vermerkt ist. RIP-Europa behält sich vor, von diesen Antragstellern weitere Anträge abzulehnen.

3 d. RIP-Europa löscht nach bekannt werden Inhalte und Verweise, wenn diese religiöse oder sittliche Gefühle verletzen.

4.  RIP-Europa behält sich vor, den jeweiligen Preis und/oder Leistungsinhalte jederzeit nach eigenem Ermessen festzusetzen. Der jeweils geltende Preis ergibt sich aus dem, im Online-Angebot von RIP-Europa.org angegebenen Preis; es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesen wird.

5 a. Der Service der RIP-Europa -Dokumentation wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Servers angeboten. Dieser steht i.d.R. 24 Stunden täglich zur Verfügung. RIP-Europa stellt die Inhalte im üblichen Dateiformat auf einem renommierten Server zum Abruf zur Verfügung.

5 b.  RIP-Europa bietet Art und Umfang auf der Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internets an.
RIP-Europa ist berechtigt, den Service jederzeit - nach angemessener Vorankündigungsfrist -einzustellen, jederzeit einzuschränken, zu erweitern oder zu ändern.

5 c.  RIP-Europa ist bei der Erbringung seiner Leistung frei, diese auch durch Dritte nach eigener Wahl zu erbringen.
Die Freischaltung neuer Gedächtnisseiten erfolgt i.d.R. 8 Tage nach Antrags- /Zahlungseingang.

6.  RIP-Europa ist berechtigt, diese Eintragungsbedingungen jederzeit zu ändern. RIP-Europa ist im Rahmen der Änderung der Eintragungsbedingungen berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung, diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen, oder zu ersetzen, insbesondere bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.

7.  Gerichtsstand ist, nach Wahl von RIP-Europa.org, der Sitz von RIP-Europa.org oder der Sitz des Antragstellers.