Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten keine Wünsche hinterlassen oder sonst wie Vorsorge getroffen , so entscheiden die nächsten Angehörigen über Art und Weise der Bestattung. Auch wird oft das Testament eines Verstorbenen erst nach dessen  Beerdigung eröffnet. Deshalb können folglich die eigenen letzten Wünsche für die Bestattung bzw. Bestattungszeremonie nicht mehr erfüllt werden.

Unser Rat: Hinterlassen Sie, –wie auch schon Kaiser Wilhelm- den Verantwortlichen an leicht auffindbarer Stelle in Stichworten Ihre eigenen Vorstellungen! In fast allen Fällen ist ihnen dies eine große Hilfe.



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Um eine Einäscherung des Leichnams (Kremation) in der BR Deutschland durchführen zu können, ist es erforderlich, daß dies der Willen des Verstorbenen war. Falls er keine Kremationsverfügung hinterlassen hat, ist eine schriftliche Bestätigung der Familienangehörigen mit dem Willen des Verstorbenen erforderlich. Um Unklarheiten oder Zweifeln vorzubeugen, sei deshalb die Verwendung nachfolgender Verfügung empfohlen.



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