Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten keine Wünsche hinterlassen oder
sonst wie Vorsorge getroffen , so entscheiden die nächsten Angehörigen über Art
und Weise der Bestattung. Auch wird oft das Testament eines Verstorbenen erst nach dessen
Beerdigung eröffnet. Deshalb können folglich die eigenen letzten Wünsche für die Bestattung bzw.
Bestattungszeremonie nicht mehr erfüllt werden.
Unser Rat: Hinterlassen Sie, –wie auch schon Kaiser Wilhelm- den
Verantwortlichen an leicht auffindbarer Stelle in Stichworten Ihre eigenen
Vorstellungen! In fast allen Fällen ist ihnen dies eine große Hilfe.
Download RIP-Vorsorgeliste als PDF-Dokument:
RIP-Europa_DE_Vorsorge.pdf
Um eine Einäscherung des Leichnams (Kremation) in der BR Deutschland durchführen
zu können, ist es erforderlich, daß dies der Willen des Verstorbenen war. Falls er keine Kremationsverfügung hinterlassen hat, ist eine schriftliche
Bestätigung der Familienangehörigen mit dem Willen des Verstorbenen
erforderlich. Um
Unklarheiten oder Zweifeln vorzubeugen, sei deshalb die Verwendung
nachfolgender Verfügung empfohlen.
Download
RIP-Kremationsverfügung als PDF-Dokument:
RIP-Krematorium.pdf
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